DECKBEDINGUNGEN DECKHYGIENE Zur Bedeckung werden nur Stuten mit tierärztlicher Tupferprobe zugelassen. Diese darf nicht älter als 2 Wochen sein. Sollte bei Anlieferung der Stute keine Tupferprobe vorliegen, wird diese von unserem Tierarzt zu Lasten des Stutenbesitzers nachgeholt. EINSTELLBEDINGUNGEN Die zu bedeckenden Stuten sind ohne Eisen an der Hinterhand anzuliefern. Stuten mit Eisen an der Hinterhand werden nicht gedeckt. Sollte die Stute mit Eisen an der Hinterhand angeliefert werden, ist der Hengsthalter berechtigt diese auf Kosten des Stutenbesitzers abnehmen zu lassen. Kranke Stuten oder Stuten aus kranken Beständen werden nicht angenommen. Der Hengsthalter ist verpflichtet den Stutenbesitzer im Falle von Erkrankung oder Verletzung zu benachrichtigen. Darüber hinaus ist er berechtigt und bevollmächtigt in dringenden Fällen (nach eigenem Ermessen) einen Tierarzt mit der Behandlung der Stute/des Fohlens (bei Stuten mit Fohlen bei Fuß) zu beauftragen. Hierdurch entstehende Kosten gehen zu Lasten des Stutenbesitzers. EINSTELLGEBÜHR Die Einstellgebühr beträgt 8 € für Stuten ohne Fohlen und 10 € für Stuten mit Fohlen bei Fuß. BEZAHLUNG Das Deckgeld ist für Stuten, die ambulant (täglich) zur Bedeckung gebracht werden, vor dem ersten Sprung, für Stuten, die im Gestüt bleiben, spätestens bei Abholung zu entrichten. Selbiges gilt auch für die Einstellgebühr. Die Zahlung des Deckgeldes berechtigt zur Inanspruchnahme des Hengstes innerhalb der Decksaison vom 1.2. bis zum 31.8. eines Jahres. Über die erfolgte Bedeckung wird ein Deckschein ausgestellt. Die Aushändigung des Deckscheines erfolgt nur gegen Zahlung des vollen Deckgeldes und der individuell angefallenen Einstellkosten. SONDERKONDITIONEN Bringt ein Besitzer mehrere Stuten zur Bedeckung, so erhält er ab der zweiten Stute einen Rabatt auf die Decktaxe. Sollte eine Stute nach Bedeckung durch unseren Hengst in der laufenden Decksaison nicht tragend geworden sein, gewähren wir in der darauffolgenden Decksaison eine kostenlose Nachbedeckung. Dieser Anspruch ist nicht auf Dritte übertragbar und erlischt nach Ablauf einer Jahresfrist bzw. wenn der Hengst im Folgejahr nicht mehr zu Verfügung stehen sollte. HAFTUNG Der Eigentümer/Besitzer der eingestellten Stute ist verpflichtet, dass eine gültige Haftpflichtversicherung vorliegt. Er verpflichtet sich den Hengsthalter von allen Ansprüchen Dritter freizustellen. Der Hengsthalter übernimmt keinerlei Haftung für Schäden die an der Stute oder an ihrem Fohlen entstehen. Ebenfalls ausgeschlossen ist die Haftung für Schäden oder Verletzungen, die beim Stuten-besitzer/Eigentümer oder deren Beauftragten entstehen. Dies gilt auch für etwaige, durch den Hengst auf die Stute übertragene Krankheiten und deren Folgen, sowie für Verletzungen durch den Deckakt. Ausgenommen sind Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
Vomek deckt im Natursprung auf der Weide . Auf Wunsch wird eine Bedeckung an der Hand vorgenommen. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage !
-
Home
-
Vomek
-
Galerie
-
Deckbedingungen
-
Nachzucht
-
Gästebuch
-
Kontakt
-
Impressum
-
Links